Der BundesUmweltWettbewerb (BUW) ist ein jährlich durchgeführter, bundesweiter Projektwettbewerb für Jugendliche und junge Erwachsene mit Interessen im Bereich Umwelt/nachhaltige Entwicklung. Der BUW wird seit 1990 vom BMBF gefördert und vom Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) ausgeschrieben und durchgeführt. Ziel des BUW ist die Förderung des Wissens der Teilnehmenden sowie von Selbstständigkeit, Kreativität und Engagement zur Problemlösung in den Bereichen Umwelt / nachhaltige Entwicklung. Gemäß dem Wettbewerbsmotto „Vom Wissen zum nachhaltigen Handeln“ sollen umweltinteressierte Teilnehmende Ursachen und Zusammenhänge von Umweltproblemen erkennen, nachhaltige Problemlösungen finden und diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch in die Tat umsetzen. Die konkrete Anwendung von Wissen bildet somit einen Schwerpunkt im Wettbewerb. Diese Handlungsorientierung ist das Hauptmerkmal des BUW und ist im Vergleich zu anderen Wettbewerben derzeit einzigartig. Die Umweltprobleme und entsprechend nachhaltige Lösungsansätze, die schriftlich in einer Projektarbeit verfasst und beim BUW eingereicht werden, sollten dabei möglichst Bezug zum Lebens- und Erfahrungsbereich der Teilnehmenden aufweisen. Ökologische, ökonomische, soziale, kulturelle und technische Zusammenhänge der Umweltprobleme sollen in der Arbeit dargestellt und Problemlösungen im Sinne eines gesellschaftlich verantwortlichen und nachhaltigen Handelns entwickelt werden. Unter der Vielzahl der eingereichten Projekte werden beim BUW jährlich die besten ermittelt und mit Preisen und Urkunden ausgezeichnet. 


Der BUW wird in zwei Kategorien durchgeführt:

Am BUW I können Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 Jahren entweder alleine oder in Gruppen bis maximal 20 Personen teilnehmen. 

Am BUW II können Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 17 bis 20 Jahren alleine oder in Gruppen bis maximal 6 Personen teilnehmen.

Entscheidend für die Zuordnung zur jeweiligen Kategorie ist das Alter am 15. März zur jeweiligen Wettbewerbsrunde. Es sind nur Teilnehmer:innen bzw. Projektgruppen zugelassen, die das Alterskriterium zum 15. März der jeweiligen Wettbewerbsrunde und die maximal zulässige Projektgruppengröße der jeweiligen BUW-Kategorie (BUW I/BUW II) erfüllen. Sollten sich im Vorfeld der Anmeldung zum BUW Unsicherheiten hinsichtlich des BUW-kategoriebzogenen Alters der Teilnehmer:innen und/oder der Projektgruppengröße ergeben, dann wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme zur BUW-Geschäftsstelle empfohlen.


Die Wettbewerbssprache im BUW ist Deutsch. Die Projektarbeit ist in deutscher Sprache zu verfassen.


Der BUW wird auf Bundesebene ausgetragen. Eine Qualifizierung z.B. auf Regional- oder Landesebene existiert im BUW nicht.


Der BUW richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 10 und 20 Jahren mit Wohn- und Ausbildungsort in Deutschland. Angesprochen sind Schüler:innen aller allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Mitglieder aus Umwelt- und Naturschutzorganisationen sowie Teilnehmer:innen an den Freiwilligendiensten wie z.B. dem Freiwilligen Ökologischen Jahr. 

Aus dem Ausland können Schüler:innen teilnehmen, die eine Schule des deutschen Schulsystems besuchen. Dazu zählen Schüler:innen, die eine von der Kultusministerkonferenz (KMK) anerkannte Deutsche Auslandsschule besuchen.


Voraussetzung für die Wettbewerbsteilnahme ist die Registrierung im Onlineportal der ScienceOlympiaden und die anschließende Anmeldung zum BUW bis zum Teilnahmeschluss am 15. März. Dazu ist eine persönliche E-Mail-Adresse jeder Teilnehmerin oder jedes Teilnehmers erforderlich. Die Registrierung und die Anmeldung zum BUW erfolgt über das Onlineportal der ScienceOlympiaden unter https://www.scienceolympiaden.de/portal-anmeldung.

Die Registrierung und Anmeldung aller Projektteilnehmenden und ggf. Projektbetreuer:innen sowie die Einreichung der Projektarbeit mit allen Unterlagen kann zeitlich getrennt erfolgen. Es müssen jedoch alle Projektinformationen bis zum Anmeldeschluss am 15. März vorliegen.

Es wird dringend empfohlen, die Registrierung und Anmeldung zum BUW bereits vor dem Anmeldeschluss vorzunehmen (einige Tage oder Wochen im Voraus), damit alle notwendigen Personendaten und Unterlagen fristgerecht eingereicht sind. Insbesondere gilt dieses für größere Projektgruppen.

Teilnehmer:innen:

Bei Minderjährigen müssen die gesetzlichen Vertreter:innen einer Teilnahme am BUW zustimmen. Bei Projektgruppen muss sich jedes Projektmitglied, das am BUW teilnehmen möchte, zunächst registrieren und anschließend zum Wettbewerb anmelden.

Ein Projekt wird von einer/einem Wettbewerbsteilnehmer:in im Onlineportal angemeldet. Bei Projektgruppen (mindestens zwei Personen eines Projekts) ist diese Person automatisch die Kontaktperson für diese Gruppe, über die die weitere Kommunikation mit der BUW-Geschäftsstelle läuft. Die Kontaktperson einer Projektgruppe lädt die weiteren Personen des Projekts (Teammitglieder und ggf. Betreuer:innen) ein, sich für das jeweilige Projekt anzumelden. Voraussetzung für eine Wettbewerbsteilnahme ist, dass die anzumeldenden Personen über E-Mailadressen verfügen. Innerhalb einer Gruppe kann die Kontaktperson in Absprache mit der BUW-Geschäftsstelle auch noch nach dem Anmeldeschluss gewechselt werden. Wenn sich bereits angemeldete Personen ggf. dazu entscheiden sollten, doch nicht am BUW teilzunehmen, kann die Anmeldung über die BUW-Geschäftsstelle auch nach Anmeldeschluss noch zurückgezogen werden.

Projektbetreuer:innen:

Auch ggf. die Betreuer:innen eines Projekts müssen sich im Onlineportal zunächst registrieren und beim BUW anmelden. Bei der Zugehörigkeit zu einer Körperschaft muss ein Formular ausgefüllt und unterschrieben an die BUW-Geschäftsstelle gesendet werden, beispielsweise als Scan/Foto oder per Fax. 

Den Personencode erhält die Projektbetreuerin/der Projektbetreuer nachdem die Person durch die BUW-Geschäftsstelle verifiziert wurde.


Eine Projektarbeit muss einen Bezug zu Umwelt/nachhaltige Entwicklung haben.

Die eigenständig verfasste und schriftliche Projektarbeit sollte mit einem gängigen Textverarbeitungsprogramm (z.B. Microsoft Word, LibreOffice) verfasst worden sein und ist als ein Dokument in Form einer PDF-Datei einzureichen deren Größe 30 MB nicht überschreiten darf. Anhänge können ggf. zusätzlich über das Anmeldeportal eingereicht werden.

Handschriftlich eingereichte Arbeiten, Vortragsfolien oder verschriftlichte Vorträge werden als Wettbewerbsbeitrag nicht berücksichtigt. 

Reine Projektideen, ­–skizzen und –pläne sowie Präsentationsfolien reichen als Projektarbeit nicht aus. 

Auszüge aus eigenen Blogs, Webseiten, Bilder von Modellen, Präsentationen, Audiodateien, Filmen, etc. können – zusätzlich zur schriftlichen Projektarbeit, die die Hauptbewertungsgrundlage der Jury darstellt – als Anlage eingereicht werden. 

Das Projekt ist als BUW-Arbeit deutlich zu machen, z.B. auf dem Deckblatt. Die eigenständig erstellte Projektarbeit ist als solche zu kennzeichnen mittels ausgefüllter und unterschriebener Eigenständigkeitserklärung. 

Eine separate schriftliche Zusammenfassung (max. eine DIN A4-Seite) ist ebenfalls beizufügen. 

Die Projektarbeit sollte (BUW II: muss!) Mindeststandards erfüllen: Schriftgröße mind. 12 Punkt einer Standardschriftart, Seitenränder mindestens 2 cm (oben, unten) und 2,5 cm (links/rechts), 1,5-facher Zeilenabstand, korrekte Rechtschreibung und Beschriftung von Grafiken/Tabellen sowie das Vorhandensein von Seitenzahlen. Die Projektarbeit darf höchstens 30 Seiten lang sein plus Deckblatt, Inhalts- und Quellenverzeichnis, Zusammenfassung und ggf. Anhang. Korrekte Zitation und Quellenangaben sowie ein nachvollziehbares Literaturverzeichnis müssen ggf. vorhanden sein. 

Alle in der Projektarbeit verwendeten Quellen sowie ggf. unterstützende Personen (z.B. Projektbetreuende und/oder ggf. weitere externe Personen) und Institutionen (z.B. Unternehmen) mit deren geleisteten Unterstützung sind anzugeben. Fotos sind mit Quelle und ggf. Namen der Fotografin/des Fotografen zu versehen. 

Alle Teilschritte im Projekt sollten transparent und nachvollziehbar in deutscher Sprache beschrieben werden (z.B. Idee, Theorie, Methoden, Material, Durchführung, Ergebnisse, kritische Diskussion, Schlussfolgerungen, Ausblick). 

Auszüge aus eigenen Blogs, Webseiten, Bilder von Modellen, Präsentationen, Audiodateien, Filmen, etc. können – zusätzlich zur schriftlichen Projektarbeit, die die Hauptbewertungsgrundlage der Jury darstellt – als Anlage eingereicht werden. 

Es ist anzugeben, ob die Projektarbeit bereits bei einem weiteren Wettbewerb eingereicht wurde.


Jede eingereichte Projektarbeit wird auf Plagiate geprüft. Überschreitet der ermittelte Plagiatsindex einer Projektarbeit im BUW II den Wert von 10 Prozent, werden die Teilnehmer:innen des entsprechenden Projekts zu einer Stellungnahme aufgefordert, die kurzfristig zu erfolgen hat. Im BUW I liegt der Grenzwert bei 20 Prozent. Die Stellungnahme ist an die BUW-Geschäftsstelle per E-Mail zu senden.


Jeder eingereichten Projektarbeit ist die ausgefüllte und unterschriebene Eigenständigkeitserklärung beizufügen, die im Folgenden heruntergeladen werden kann:

Eigenständigkeitserklärung

Insbesondere für den BUW II ist zu beachten: Von dieser Eigenständigkeitserklärung abweichende Formulare werden nicht akzeptiert.

Bei Projektgruppen genügt es, wenn für diese mindestens eine Person, z.B. die Kontaktperson, das Formular ausfüllt, unterschreibt und einreicht. Diese Unterschrift gilt dann für alle weiteren Mitglieder der Projektgruppe.


Werden selbst geschriebene bzw. programmierte Computerprogramme (Software) und/oder entsprechende Programmcodes zusätzlich zur schriftlich verfassten Projektarbeit eingereicht, dann muss im BUW II eine unterschriebene Erklärung abgegeben werden, dass diese für den in der Projektarbeit beschriebenen Zweck funktionsfähig sind. Die Erklärung kann formlos erfolgen und ist der Projektarbeit anzufügen.


Wenn im Projekt die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) zum Einsatz gekommen ist, dann ist in der Projektarbeit explizit anzugeben, an welcher Stelle das geschehen ist. Insbesondere betrifft dies die Erstellung bzw. Bearbeitung von Textpassagen durch ein KI-basiertes Tool wie z.B. ChatGPT und/oder die mittels KI-unterstützte Erstellung bzw. Bearbeitung von Fotos, Grafiken, Musik etc. Des Weiteren ist zu begründen, zu welchem Zweck der Einsatz der KI erfolgte. Die Begründung kann formlos erfolgen und ist der Projektarbeit anzufügen. Das kann erfolgen, wie in den folgenden zwei Beispielen dargestellt ist:

- Ich habe das KI-basierte Tool „Name des Tools“ genutzt, um damit „Nennung meines Projektziels/meiner Projektziele" zu erreichen.

- Das KI-basierte Tool „Name des Tools“ hat mich bei „Nennung der Stelle(n) in meinem Projekt“ unterstützt, damit ich „Nennung des Gerätes, des Textes oder der Grafik etc.“ entwickeln konnte. Mein Ziel war es, „Nennung des Ziels, warum die KI-basierte Einheit im Projekt benötigt wurde“.


Für wieder eingereichte BUW-Förderpreisarbeiten gilt: 

Die Weiterentwicklung muss in der aktuellen Projektarbeit in einer separaten Zusammenfassung explizit dargestellt werden (max. eine DIN A4-Seite) und ist der Projektarbeit voranzustellen. Weitere Informationen zum BUW und zu den Anforderungen an eine BUW-Projektarbeit sind im Wettbewerbsleitfaden zu finden unter https://www.scienceolympiaden.de/buw/material/leitfaden.


Die Projektmitglieder können während der Arbeit an ihrem Projekt durch Projektbetreuer:innen unterstützt wer­den. Die Projektbetreuer:innen können z.B. Fachleute bestimmter Fachgebiete, Lehrkräfte aber auch Familienmitglieder sein. Die Projektbetreuer:innen müssen sich registrieren, beim BUW angemeldet und dem entsprechenden Projekt zugeordnet sein (s. Anmeldung zum BUW). 

Projektbetreuer:innen einer Körperschaft, z.B. Lehrkraft an einer Schule, müssen bei der Registrierung/Anmeldung ein Verfikationsformular ausfüllen und im Onlineportal hochladen.

Es ist natürlich auch möglich, ein Projekt ohne eine oder mehrere projektbetreuende Person(en) durchzuführen. Die Unterstützung der Projektteilnehmer:innen durch Projektbetreuer:innen erfolgt auf freiwilliger Basis. Sie kann von beiden Seiten je­derzeit beendet wer­den. Die Benennung von Projektbetreuer:innen nach der Einreichung der Projektarbeit ist nur nach Absprache mit der BUW-Geschäftsstelle möglich.


Jeder der Wettbewerbe der ScienceOlympiaden benötigt einen Nachweis darüber, dass Sie als Projektbetreuer:in für die im Onlineportal angegebene Körperschaft tätig sind. Nach der Prüfung in der Geschäftsstelle schalten wir Ihre Anmeldung frei.

Bitte füllen Sie Verifikationsformular (das betrifft die Projektbetreuer:innen) während des Anmeldeprozesses vollständig aus und laden Sie es anschließend im Onlineportal bei der Anmeldung hoch.


Die Projektthemen bzw. die Fragestellung eines Projekts können sich die Wettbewerbsteilnehmer:innen selbst aussuchen und werden nicht vorgegeben. Mögliche Anregungen zu Themen können den BUW-Pressemappen unter https://www.scienceolympiaden.de/buw/mappen oder dem Wettbewerbsleitfaden unter https://www.scienceolympiaden.de/buw/material/leitfaden entnommen werden. Die Projektthemen müssen nicht einem einzigen Fachgebiet zugeordnet, sondern können auch interdisziplinär ausgerichtet sein.


Während der Arbeit in einem BUW-Projekt ist darauf zu achten, dass ggf. Sicherheitsvorgaben beachtet und eingehalten werden. Insbesondere gilt dieses bei Laborarbeiten und im Umgang mit gefährlichen Chemikalien und/oder Apparaturen. Es ist von den Projektteilnehmer:innen und von den projektbetreuenden Personen darauf zu achten, dass entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen und eingehalten werden.


Es können zum BUW nur Projekte zugelassen werden, die nicht gegen die in Deutschland geltenden Gesetze und Verordnungen zum Tier-, Natur- und Artenschutz verstoßen; das betrifft auch den Umgang mit Wirbellosen.


Wettbewerbseilnehmer:innen können in einer Wettbewerbsrunde auch mehrere Projekte anmelden. Für die Anmeldung eines weiteren Projekts einer Person oder einer Projektgruppe in einer Wettbewerbsrunde muss sich jedoch rechtzeitig vor dem Teilnahmeschluss mit der BUW-Geschäftsstelle in Verbindung gesetzt werden.


Grundsätzlich ist die Kontaktperson einer Projektgruppe die Person, die als erstes das Projekt für die Gruppe zum BUW anmeldet. Die Kontaktperson ist für die Projektgruppe verantwortlich für das Hochladen der Dateien der Projektarbeit und für die weitere Kommunikation mit der BUW-Geschäftsstelle. Innerhalb einer Projektgruppe kann ggf. die Kontaktperson in Rücksprache mit der BUW-Geschäftsstelle noch zu einem späteren Zeitpunkt einer Wettbewerbsrunde gewechselt werden.

Die Kontaktperson ist dafür verantwortlich, dass die Informationen, die sich aus der Kommunikation mit der BUW-Geschäftsstelle ergeben, ggf. an die übrigen Personen des Projekts (Projektteilnehmer:innen und Projektbetreuer:innen) weitergegeben werden.

Die Kontaktperson ist immer ein:e Wettbewerbsteilnehmer:in und nicht eine projektbetreuende Person.


Grundsätzlich müssen sich alle Personen (Projektteilnehmer:innen sowie ggf. Betreuer:innen) eines BUW-Projekts im Onlineportal der ScienceOlympiaden zunächst registrieren und anschließend zum BUW anmelden. Die Registrierung kann nur mit einer eigenen E-Mailadresse erfolgen.

Über die einzelnen Personencodes ist eine Verknüpfung aller Projektgruppenmitglieder mit dem jeweiligen Projekt möglich: Die Kontaktperson bei einer Projektgruppe legt das einzureichende Projekt an und lädt anschließend die übrigen Personen des Projekts mit dem jeweiligen Personencode ein. Die übrigen Projektteilnehmer:innen müssen die Einladung in das Projekt bestätigen. 

Wichtig: Die Kontaktperson muss alle Codes der Personen des jeweiligen Projekts kennen.


Die schriftliche Projektarbeit ggf. mit Anlagen wird über das Onlineportal eingereicht. Einzelpersonen reichen ihre Projektarbeit über ihr Profil ein. Bei einer Projektgruppe reicht die Kontaktperson die Projektarbeit über ihr Profil ein.

Projektbetreuer:innen können die Arbeit der Projektgruppe bzw. von ihren Schüler:innen nicht einreichen. Dieses übernimmt die jeweilige Kontaktperson des Projekts, die ggf. die projektbetreuende Person zum Projekt via Personencode hinzufügt. 


Nach dem 15. März werden alle eingereichten Projektarbeiten von den BUW-Jurymitgliedern begutachtet. Im darauffolgenden Juni findet die BUW-Jurytagung in Kiel statt. Zu der Jurytagung werden ausgewählte Kandidat:innen eingeladen, die haben dann die Gelegenheit haben werden, ihr Projekt mit einer Präsentation und einem Poster vor der Jury zu präsentieren.

Bis etwa drei Wochen vor der Jurytagung erhalten die Kontaktpersonen eine Nachricht per E-Mail, ob sie zur Jurytagung eingeladen sind oder nicht. Die Information zur Teilnahme/Nichtteilnahme an der Jurytagung sollte zeitnah an die übrigen Projektteilnehmenden und/oder an die Projektbetreuer:innen des eigenen Projekts weitergegeben werden.

Der Termin der Jurytagung sollte bis dahin möglichst freigehalten werden, damit ggf. an der Jurytagung teilgenommen werden kann. 

Wenn die Teilnehmer:innen eines Projekts nicht zur Jurytagung eingeladen werden solten, dann bedeutet das nicht, dass der Wettbewerb automatisch für sie vorbei ist. Es bleibt daher weiterhin für alle BUW-Teilnehmer:innen spannend!


Für die Zuordnung eines Projekts zu einem Bundesland ist der Wohn- oder Ausbildungsort der Einzelteilnehmerin oder des Einzelteilnehmers bzw. bei Gruppen die Kontaktperson des Projekts ausschlaggebend. Bei bundeslandübergreifenden Projekten wird das Projekt i.d.R. dem Bundesland zugeschrieben, aus dem die Kontaktperson stammt. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Anfrage die BUW-Geschäftsstelle prüfen, ob eine Zuord­nung zu einem anderen Bundesland möglich ist.


Nach Ablauf der Anmeldefrist sowie nach Abschluss der Anmeldung können die Projekt- bzw. Personendaten von den Projektmitgliedern oder der/den projektbetreuenden Person nicht mehr geändert werden. Auch ist eine Veränderung der Gruppenzusammensetzung dann nicht mehr möglich. Möchte jedoch ein Projektmitglied die Projektgruppe nach dem Anmeldeschluss bzw. nach Abschluss der Anmeldung verlassen, dann können die verbleibenden Gruppenmitglieder das Projekt weiterführen und auch am BUW teilnehmen. Es muss jedoch die BUW-Geschäftsstelle darüber informiert werden.


Der Anmeldeschluss zur Teilnahme am BUW ist der 15. März, 23:59 Uhr, eines Jahres. Nach Ablauf des 15. März können im Onlineportal keine Änderungen mehr an der schriftlichen Projektarbeit sowie den Projekt- und Personendaten vorgenommen werden.

In Einzelfällen kann die BUW-Geschäftsstelle Einzelpersonen bzw. Projektgruppen auffordern, kurzfristig bis zu einem bestimmten Termin formale Vorgaben in der eigenen Projektarbeit umzusetzen. Dazu kann die Geschäftsstelle bestimmte Bereiche für die Einzelperson bzw. die Projektgruppe zunächst freischalten, damit Änderungen vorgenommen werden können und die überarbeitete Fassung der Arbeit wieder hochgeladen werden kann. Es dürfen lediglich formale und keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden. Konkrete fachliche Inhalte dürfen in dem Zeitraum nicht geändert werden.


Jede Projektarbeit wird von den BUW-Jurymitgliedern der jeweiligen BUW-Kategorie (BUW I oder BUW II) zunächst begutachtet und bewertet. Die Fachjury besteht aus unabhängigen Expert:innen aus z.B. Wissenschaft, Wirtschaft, Schule und Behörden. Die Jury begutachtet zunächst die eingereichten Projektarbeiten auf Grundlage der Bewertungskriterien des Wettbewerbs. Von der Jury ausgewählte Projekte werden zur Jurytagung eingeladen. Während der Jurytagung stellen die eingeladenen Projektteilnehmenden ihre Projekte mittels einer Präsentation und eines Posters vor. Die Projektpräsentation vor der jeweiligen Jury erfolgt ohne die Anwesenheit der Projektbetreuer:innen und/oder Begleitpersonen sowie der Öffentlichkeit. Anschließend diskutiert die Jury einer BUW-Kategorie gemeinsam alle zu einer Wettbewerbsrunde eingereichten Projekte während der Jurytagung und setzt für diese jeweils eine Preiskategorie fest. Die Jury entscheidet auch darüber, ob ein Projekt vom Wettbewerb ausgeschlossen werden muss, wenn die Wettbewerbskriterien (formal und/oder inhaltlich) nicht eingehalten wurden. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Liste der Jurymitglieder befindet sich auf der BUW-Webseite unter https://www.scienceolympiaden.de/buw/ueber-uns/jury.


Die fristgerecht eingereichte schriftliche Projektarbeit ist die Hauptbewertungsgrundlage für die Jury

Allgemein bieten drei Schwerpunkte die Grundlage zur Begutachtung eines Projekts: ein Wissensteil (theoretischer Hintergrund), ein wissenschaftlicher Handlungsteil (z.B. fachbezogene Experimente/Versuche) und gesellschaftliches Handeln (z.B. projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit). Darüber hinaus wird eine Originalität gesondert bewertet. Die Jurys begutachten neben dem Eigenanteil und der wissenschaftlichen Qualität auch Darstellung, Thema, theoretische Auseinandersetzung mit dem Thema, die praktische Umsetzung von Lösungsansätzen, Vorgehensweise sowie Ergebnisse und Diskussion. Des Weiteren wird bei den zur Jurytagung eingeladenen Teilnehmer:innen auch deren Projektpräsentationen mit in die Bewertung einbezogen. Für die Bewertung einer Projektarbeit spielen keine Rolle: Geschlecht, Herkunft, Abstammung, religiöse oder politische Anschauungen, körperliche oder geistige Behinderungen/Einschränkungen sowie sexuelle Orientierung. Nähere Informationen von Bewertungskriterien können dem Wettbewerbsleitfaden entnommen werden unter https://www.scienceolympiaden.de/buw/material/leitfaden.  


Auf Basis der Bewertungen der eingereichten schriftlichen Projektarbeiten durch die Jurymitglieder werden Teilnehmer:innen ausgewählter Projekte zur BUW-Jurytagung eingeladen. Während dieser i.d.R. im Juni eines Jahres in Kiel stattfindenden Präsenzveranstaltung können Einzelpersonen bzw. maximal drei Personen einer Projektgruppe, die sich für das entsprechende Projekt fristgerecht registriert und angemeldet haben, ihr Projekt innerhalb eines festgelegten Zeitraums vor der Jury der jeweiligen BUW-Kategorie präsentieren.

Die Projektteilnehmer:innen haben im BUW I max. 15 Minuten Zeit, ihr Projekt zu präsentieren; im BUW II haben die Projektteilnehmer:innen max. 10 Minuten Zeit für ihre Präsentation. 

Es können auch Ergebnisse zum Projekt präsentiert werden, die nach dem Anmeldeschluss und somit nach der Einreichung der schriftlichen Projektarbeit erzielt wurden.

Im unmittelbaren Anschluss an die Präsentation erfolgt die Diskussion mit der BUW-Jury über das Projekt. Zusätzlich zu der Projektpräsentation vor der Jury können alle eingeladenen Projektpersonen bzw. –gruppen ihr Projekt mittels eines Posters allen auf der Jurytagung eingeladenen Personen in informeller Atmosphäre präsentieren. 

Zu den eingeladenen Personen gehören die Projektteilnehmenden, ggf. deren projektbetreuenden Personen, Jurymitglieder beider BUW-Kategorien und Personen der BUW-Geschäftsstelle sowie ggf. eingeladene Gäste.


Wird eine Einzelperson oder eine Projektgruppe zur Projektpräsentation zur Jurytagung eingeladen, so ist die persönliche Teilnahme an der Jurytagung für eine Berücksichtigung bei der Preisvergabe für das jeweilige Projekt erfor­derlich. In besonderen Einzelfällen einer Absage wie z.B. Trauerfall, Abschlussprüfung oder Krankheit, muss rechtzeitig vor der Jurytagung mit der BUW-Geschäftsstelle abgestimmt werden, wie weiter verfahren werden kann.


Im BUW I werden i.d.R. die Kosten für bis zu drei Projektmitglieder und maximal einem Betreuer/einer Betreuerin übernommen; im BUW II werden Kosten für bis zu drei Projektmitglieder übernommen. 

In Einzelfällen, beispielsweise bei eingeladenen Personen oder Gruppen aus dem Ausland, muss die Kostenübernahme im Vorfeld von Präsenzveranstaltungen (z.B. Jurytagung, Preisverleihung) mit der BUW-Geschäftsstelle geklärt werden. Ein Anspruch auf volle Kostenübernahme besteht nicht.


Die Wettbewerbsteilnahme und die Anreise zu Wettbewerbsveranstaltungen, z.B. Jurytagung und Preisverleihung, erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der BUW übernimmt keinen Versicherungsschutz für die Teilnehmer:innen. Der BUW ist in allen Bundesländern als schulische Veranstaltung anerkannt, wodurch sich ein Schutz durch die öffentliche Hand ergeben kann.


Ein respektvoller Umgang der Teilnehmer:innen untereinander sowie gegenüber sämtlichen am Wettbewerb bzw. an den Veranstaltungen beteiligten Personen ist geboten. Bei einer Nichteinhaltung kann das Verhalten zu einem Ausschluss von der jeweiligen Veranstaltung und vom Wettbewerb führen.


Bei einer erfolgreichen BUW-Teilnahme erhält jeder und jede Wettbewerbsteilnehmende eine Urkunde für ihr/sein Projekt. Ab der Auszeichnung mit einem Anerkennungspreis erhalten die Teilnehmer:innen eines Projekts zudem einen Sach- oder Geldpreis. 

Die BUW-Preiskategorien im hier aufgeführt.


Eine Einladung zur BUW-Jurytagung zieht nicht automatisch eine hohe Projektauszeichnung im Wettbewerb nach sich. Eine ausbleibende Einladung zur Jurytagung bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass die Vergabe einer hohen Preiskategorie und/oder eine Einladung zur BUW-Preisverleihung für das betreffende Projekt ausbleiben. Entscheidungen der Jury fallen unter Leitung des zuständigen Juryvorsitzenden mit Stim­menmehrheit. Das Juryurteil ist für die Beteiligten bindend und gerichtlich nicht auf seine sach­liche Richtigkeit überprüfbar.


Der BUW führt den Wettbewerb gemeinsam mit Partnern durch. Zu den Part­nern gehören neben den Jurymitglie­dern (s.o.) auch Landesbeauftragte in den Bundesländern sowie Förderer und Unterstützer.


Neben der BUW-Geschäftsstelle in Kiel können Fragen, die den BUW betreffen, auch an die oder den BUW-Landesbeauftragten im jeweiligen Bundesland gerichtet werden. Eine Liste der Landesbeauftragten befindet sich auf der BUW-Webseite unter https://www.scienceolympiaden.de/buw/ueber-uns/labe. Die Landesbeauftragten können Wettbewerbsteilnehmer:innen bei Fragestellungen zum BUW unterstützen und  weiterhelfen.


Als Förderer und Unterstützer des BUW engagieren sich insbesondere Unternehmen und Institutionen, indem sie Preise in Form von Preisgeldern und Sachpreisen zur Verfügung stellen. Sie ermöglichen auch spezifische Aktivitäten und Projekte im Rahmen des Wettbewerbs. Eine Liste der Förderer und Unterstützer befindet sich auf der BUW-Webseite unter https://www.scienceolympiaden.de/buw/ueber-uns/alle-foerderer.


Voraussetzung für die Teilnahme am BUW ist die Zustimmung der Datenschutzbestimmungen. Des Weiteren ist auch eine Einwilligung in die Verarbeitung von Fotos ggf. auch Filmauf­nahmen Voraussetzung für eine BUW-Teilnahme. Die Einwilligung in die Verarbeitung von Fotos und ggf. auch Filmaufnahmen ist nötig, da der BUW teilweise öffentlich durchgeführt wird; dieses betrifft insbesondere die Jurytagung und die Preisverleihung. Während der Preisverleihung sind i.d.R. auch Vertretungen von Presse anwesend, die über die Erfolge der Wettbewerbsteilnehmer:innen entsprechend berichten. Minderjährige Teilnehmende müssen bei der Anmeldung zum BUW, bei der Abgabe der Einverständniserklärung zu den Teilnahmebedingungen und bei der Erklärung der notwendi­gen Einwilligung hinsichtlich der Verarbeitung von Fotos und Filmaufnahmen wirksam von einer ge­setzlichen Vertreterin oder einem gesetzlichen Vertreter vertreten werden. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist detailliert beschrieben unter https://www.scienceolympiaden.de/datenschutz. Die in der Datenschutzerklärung beschriebene Daten­verarbeitung ist Teil der BUW-Teilnahmebedingungen.


Vertraulichkeitsvereinbarung

Im Rahmen Ihrer Tätigkeit in den vom Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik organisierten ScienceOlympiaden verpflichten Sie sich zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes.

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit in den ScienceOlympiaden und der damit verbundenen Nutzung des Wettbewerbsportals des IPN mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen, sind Sie zur Beachtung des Datenschutzes nach den Grundsätzen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) insbesondere zur Wahrung der Vertraulichkeit bei Verarbeitung personenbezogener Daten verpflichtet. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständige Wettbewerbsleitung.

Ihre Verpflichtung besteht umfassend. Sie dürfen personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen Ihrer Tätigkeit in den ScienceOlympiaden und nur zweckgebunden einsehen, verarbeiten und nur an von den Wettbewerbsleitungen dazu befugte Personen weitergeben. Zudem sind Sie nicht befugt, die personenbezogenen Daten von anderen als den Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit zugeordneten Personen einzusehen, zu verarbeiten oder weiterzugeben. Personenbezogene Daten dürfen i.d.R. nicht aus dem Portal auf eigene Geräte kopiert werden bzw. müssen unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Wettbewerbsrunde wieder gelöscht werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die jeweilige Wettbewerbsleitung.

Ihre Verpflichtung besteht ohne zeitliche Begrenzung und auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit bzw. Beschäftigung fort.

Unter Geltung der DSGVO können Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen nach § 42 BDSG sowie nach anderen Strafvorschriften geahndet werden.

Mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen verpflichten Sie sich zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes.